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Vorschlag der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission ist das „Exekutivorgan“ der EU und damit für das Tagesgeschäft der EU verantwortlich. Sie verwaltet auch den Haushalt der EU und sorgt dafür, dass die EU-Länder das EU-Recht korrekt anwenden.
Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament einen Legislativvorschlag vor
Erste Lesung im Europäischen Parlament
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden direkt von allen europäischen Bürger*innen gewählt.
In der ersten Lesung prüft das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission und kann ihn ohne Änderungen billigen oder abändern.
Erste Lesung im Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union – kurz auch „der Rat“ genannt – vertritt die Regierungen der EU-Länder. Im Rat kommen Ministerinnen und Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um über die Politik und die Gesetze der EU zu beraten und Beschlüsse zu fassen.
Der Rat kann in seiner ersten Lesung beschließen, den Standpunkt des Parlaments anzunehmen, wodurch der Rechtsakt angenommen wird, oder er kann den Standpunkt des Parlaments abändern und den Vorschlag zur zweiten Lesung an das Parlament zurücksenden.
Verabschiedet: Der Legislativvorschlag ist angenommen.
Die überwiegende Mehrheit der Vorschläge wird in diesem Stadium angenommen
Zweite Lesung im Europäischen Parlament
Das Parlament prüft den Standpunkt des Rates und billigt ihn – in diesem Fall wird der Rechtsakt angenommen – oder lehnt ihn ab – in diesem Fall tritt der Rechtsakt nicht in Kraft und das gesamte Verfahren ist beendet – oder es schlägt Änderungen vor und leitet den Vorschlag zur zweiten Lesung an den Rat zurück.
Verabschiedet: Der Legislativvorschlag ist angenommen.
Nicht angenommen: Der Legislativvorschlag wird nicht angenommen.
Zweite Lesung im Rat
Der Rat prüft den Standpunkt des Parlaments in zweiter Lesung und billigt entweder alle Abänderungen des Parlaments, so dass der Rechtsakt angenommen wird, oder er billigt nicht alle Abänderungen, was zur Einberufung des Vermittlungsausschusses führt.
Verabschiedet: Der Legislativvorschlag ist angenommen.
Nicht angenommen: Der Legislativvorschlag wird nicht angenommen.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss, der sich aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Vertretern des Rates zusammensetzt, versucht, eine Einigung über einen gemeinsamen Text zu erzielen. Gelingt dies nicht, tritt der Rechtsakt nicht in Kraft und das Verfahren ist beendet. Wird eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf erzielt, wird dieser dem Europäischen Parlament und dem Rat zur dritten Lesung übermittelt.
Nicht angenommen: Der Legislativvorschlag wird nicht angenommen.
Dritte Lesung im Europäischen Parlament und im Rat
im Parlament
Das Europäische Parlament prüft den gemeinsamen Entwurf und stimmt im Plenum ab. Es kann den Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs nicht ändern. Lehnt es ihn ab oder wird es nicht tätig, wird der Rechtsakt nicht angenommen und das Verfahren ist beendet. Wird er von Parlament und Rat gebilligt, ist der Rechtsakt angenommen.
im Rat
Der Rat prüft den gemeinsamen Entwurf. Er kann den Wortlaut nicht ändern. Lehnt er ihn ab oder wird er nicht tätig, so tritt der Rechtsakt nicht in Kraft und das Verfahren ist beendet. Billigt er den Text und stimmt auch das Parlament zu, wird der Rechtsakt angenommen.
Nicht angenommen: Der Legislativvorschlag wird nicht angenommen.
Vorschlag wird angenommen
Das Europäische Parlament prüft den gemeinsamen Entwurf und stimmt im Plenum ab. Es kann den Wortlaut des gemeinsamen Entwurfs nicht ändern. Lehnt es ihn ab oder wird es nicht tätig, wird der Rechtsakt nicht angenommen und das Verfahren ist beendet. Wird er von Parlament und Rat gebilligt, ist der Rechtsakt angenommen.
Die Verordnungen sind in der gesamten EU ab dem im Amtsblatt festgelegten Datum unmittelbar verbindlich.
Die Richtlinien legen die Endergebnisse fest, die in jedem Mitgliedstaat erreicht werden müssen, überlassen es aber den nationalen Regierungen, wie sie ihre Gesetze anpassen, um diese Ziele zu erreichen. In jeder Richtlinie wird ein Datum genannt, bis zu dem die nationalen Gesetze angepasst werden müssen.
Die Entscheidungen gelten in bestimmten Fällen, die bestimmte Behörden oder Personen betreffen, und sind in vollem Umfang verbindlich.
Vorschlag wird nicht angenommen
Wird ein Legislativvorschlag in irgendeinem Stadium des Verfahrens abgelehnt oder können sich Parlament und Rat nicht auf einen Kompromiss einigen, wird der Vorschlag nicht angenommen und das Verfahren ist beendet. Ein neues Verfahren kann nur mit einem neuen Vorschlag der Kommission eingeleitet werden.
Zur englischen Übersetzung des Artikels: The ordinary legislative procedure