Die Europäische Union

von | 9 Jan 2024

Grundsätze und Werte

Grundsätze, Länder, Geschichte | Europäische Union (europa.eu)

Ziele

Die Ziele der Europäischen Union innerhalb ihrer Grenzen sind:

die Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des Wohlergehens ihrer Bürger*innen

Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in einem Raum ohne Binnengrenzen bei angemessenem Schutz der Außengrenzen zur Regelung von Einwanderungs- und Asylfragen sowie zur Verhinderung und Bekämpfung von Kriminalität

Schaffung eines Binnenmarktes

Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage von ausgeglichenem Wirtschaftswachstum und Preisstabilität sowie einer wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft mit Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt

Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität

Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts

Förderung von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern und Schutz der Rechte von Kindern

Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedsländern

Achtung ihrer reichen kulturellen und sprachlichen Vielfalt

Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist

Werte

Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Sie bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte.

Freiheit

Die Freizügigkeit ermöglicht den Bürger*innen, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt.

Demokratie

Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Alle EU-Bürger*innen haben automatisch politische Rechte. Alle erwachsenen EU-Bürger*innen haben das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Sie können sich sowohl im Wohnsitzland als auch im Herkunftsland zur Wahl stellen.

Gleichstellung

Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürger*innen vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 in den Römischen Verträgen festgeschrieben.

Rechtsstaatlichkeit

Grundlage der EU ist die Rechtsstaatlichkeit. Alle ihre Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die EU-Mitgliedsländer haben dem Europäischen Gerichtshof die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden.

Menschenrechte

Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Zugang zur Justiz.

Die EU & Ich | WIE FUNKTIONIERT DIE EU? (europa.eu)

Gründungsverträge

Die Europäische Union beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit der EU auf Verträgen fußt, die von allen EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger und demokratischer Basis angenommen wurden.

Im Rahmen der Verträge können die EU-Organe Rechtsvorschriften annehmen, die die Mitgliedstaaten anschließend umsetzen. Der vollständige Wortlaut der Verträge, Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorschläge können in der EUR-Lex-Datenbank des EU-Rechts abgerufen werden.

Transparenz

Transparenz ist einer der wichtigsten Grundsätze der EU und verpflichtet sie, Informationen über politische Entscheidungen und Ausgaben offenzulegen und das Prinzip der Informationsfreiheit zu wahren. Der Grundsatz der Transparenz ist in den EU-Verträgen verankert. Dies bedeutet, dass alle EU-Bürger*innen Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU haben, einschließlich Rechtstexten, amtlichen Dokumenten, Sitzungsprotokollen und Tagesordnungen.

Zugang zu Dokumenten

Im Interesse größtmöglicher Transparenz veröffentlichen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union ihre Sitzungstermine im Voraus und informieren in Pressekonferenzen über die Ergebnisse. Die Sitzungen des Parlaments und Teile der Ratssitzungen können Sie auch online verfolgen.

Struktur und Standort

Es gibt 7 Organe, 7 Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen der EU, verteilt in der gesamten Union.

Im administrativen Bereich gibt es zudem noch 20 Agenturen und Organisationen, die spezifische rechtliche Aufgaben wahrnehmen, sowie 4 interinstitutionelle Dienste, die die Organe bei ihrer Arbeit unterstützen.

4 zentrale Beschlussfassungsorgane prägen die EU-Verwaltung: Sie geben der EU gemeinsam die politische Richtung vor und nehmen im Rechtsetzungsprozess unterschiedliche Rollen ein: das Europäische Parlament (Brüssel/Straßburg/Luxemburg), der Europäische Rat (Brüssel), der Rat der Europäischen Union (Brüssel/Luxemburg) und die Europäische Kommission (Brüssel/Luxemburg/Vertretungen in der gesamten EU) .

Ihre Arbeit wird durch andere Organe und Einrichtungen ergänzt. Dazu zählen: der Gerichtshof der Europäischen Union (Luxemburg), die Europäische Zentralbank (Frankfurt) und der Europäische Rechnungshof (Luxemburg).

Rund 60 000 EU-Beamtinnen und -Beamte und sonstige Bedienstete stehen im Dienst der 450 Millionen Europäerinnen und Europäer (sowie zahlloser anderer Menschen auf der ganzen Welt).

Organe

Der Europäische Rat wird in der Regel zwar nicht gesetzgeberisch tätig, aber er kann Änderungen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vereinbaren. Seine Hauptaufgabe besteht hingegen darin, die politische Richtung der EU vorzugeben.

In den meisten Fällen erarbeiten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die politischen Maßnahmen und Gesetze, die in der gesamten EU gelten. Dies geschieht nach dem sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Grundsätzlich schlägt die Kommission neue Rechtsvorschriften vor, die anschließend vom Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten setzen diese dann um, und die Kommission stellt ihrerseits sicher, dass sie ordnungsgemäß angewandt werden.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Europäische Verteidigungsagentur

Die Verteidigungsagentur unterstützt den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und die militärische Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Sie fördert Forschung und Technologie im Verteidigungsbereich, stärkt die europäische Verteidigungsindustrie und fungiert als militärische Schnittstelle für die EU-Politik.

Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien

Das Institut analysiert Fragestellungen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es erstellt Analysen, organisiert Diskussionsforen als Beitrag zur EU-Politikgestaltung und trägt zu Diskussionen über die Sicherheitsstrategie innerhalb und außerhalb Europas bei.

Satellitenzentrum der Europäischen Union

Das Satellitenzentrum stellt insbesondere mithilfe der Analyse von Daten aus Erdbeobachtungssatelliten Produkte und Dienste der weltraumgestützten Aufklärung bereit. Es warnt Entscheidungsträger frühzeitig vor potenziellen Krisen, damit rechtzeitig diplomatische, wirtschaftliche und humanitäre Maßnahmen ergriffen werden können.

Exekutivagenturen

Die Europäische Kommission hat für einen begrenzten Zeitraum 6 Exekutivagenturen eingerichtet, die gezielte Aufgaben im Zusammenhang mit EU-Programmen übernehmen.

Das Europäische Parlament

europarl.europa.eu

Als einziges direkt gewähltes Organ der EU ist das Europäische Parlament die Stimme der Bürgerinnen und Bürger. Seine Mitglieder werden alle fünf Jahre direkt von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Wahlberechtigt sind alle, die die Unionsbürgerschaft besitzen. In einigen EU-Ländern, in denen Einwohnerinnen und Einwohner ohne die betreffende Staatsbürgerschaft manchmal auf subnationaler Ebene wählen dürfen, können auch andere Personen (z. B. legal in dem Land lebende Nichtstaatsangehörige) an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Die letzten Europawahlen fanden 2019 statt. Die nächsten werden 2024 stattfinden.

Die Hauptsitzungen des Europäischen Parlaments, die auch als „Plenartagungen“ bezeichnet werden, finden zwölf Mal jährlich in Straßburg (Frankreich) und bis zu sechs Mal jährlich in Brüssel (Belgien) statt.

Dem Europäischen Parlament gehören 705 Abgeordnete, auch MdEP („Mitglied des Europäischen Parlaments“) genannt, aus allen Mitgliedstaaten der EU an. Das Europäische Parlament fasst gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Beschlüsse über die Gesetze der EU. Können sich Parlament und Rat über eine Rechtsvorschrift nicht einigen, so gibt es kein neues Gesetz. Das Parlament wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission und hat das Recht, die gesamte Europäische Kommission zu bestätigen oder abzulehnen. Es genehmigt auch den Haushalt der Europäischen Union.

Die europäischen Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in direkter Wahl.

Der Europäische Rat

consilium.europa.eu/de/european-council

Im Europäischen Rat kommen die gewählten Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen. Diese treffen sich mindestens viermal jährlich. Ihre Treffen werden oft als „EU-Gipfel“ bezeichnet. Der Europäische Rat legt die wichtigsten politischen Schwerpunkte und die allgemeine politische Ausrichtung der EU fest. Den Vorsitz führt eine Ratspräsidentin oder ein Ratspräsident, die/der alle zweieinhalb Jahre gewählt wird.

Der Europäische Rat verabschiedet keine EU-Gesetze. Dies ist Aufgabe des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Der Rat der Europäischen Union

consilium.europa.eu/de/council-eu

Der Rat der Europäischen Union – kurz auch „der Rat“ genannt – vertritt die Regierungen der EU-Länder. Im Rat kommen Ministerinnen und Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um über die Politik und die Gesetze der EU zu beraten und Beschlüsse zu fassen. In welcher Zusammensetzung der Rat zusammentritt, hängt vom jeweils erörterten Thema ab.

Der Rat ist eines der beiden Beschlussfassungsorgane der EU.

Die Ratspräsidentschaft wird alle sechs Monate von einem anderen EU-Land wahrgenommen. Nachdem 2022 Frankreich und Tschechien den Vorsitz geführt haben, werden ihn 2023 Schweden und Spanien und 2024 Belgien und Ungarn innehaben.

Die Europäische Kommission

ec.europa.eu

Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissionsmitgliedern zusammen – jedes EU-Land stellt ein Kommissionsmitglied. Gemeinsam mit der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Europäischen Kommission bilden diese Kommissarinnen und Kommissare das Exekutivorgan der EU und sind für das Tagesgeschäft der EU verantwortlich. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Präsidentin bzw. der Präsident der Europäischen Kommission wird über den Europäischen Rat von den Mitgliedstaaten nominiert und formell vom Europäischen Parlament ernannt. Die übrigen Kommissionsmitglieder werden von der Regierung ihres Landes vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht die Ansichten ihres Herkunftslandes, sondern vielmehr die gemeinsamen Interessen der EU. Jedem Mitglied der Kommission wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich übertragen.

Die Europäische Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften und Programme vor, die im allgemeinen Interesse der EU liegen. Bevor die Kommission einen Vorschlag unterbreitet, holt sie die Meinungen von nationalen Parlamenten und Regierungen, von Interessengruppen, Sachverständigen und der Öffentlichkeit ein, indem sie alle auffordert, sich online dazu zu äußern.

Die Vorschläge der Kommission werden vom Europäischen Parlament und vom Rat eingehend geprüft. Die endgültige Entscheidung über sämtliche EU-Gesetze liegt bei diesen beiden Institutionen. Sie können Vorschläge abändern oder auch vollständig ablehnen. Die Europäische Kommission verwaltet auch die Politikbereiche und den Haushalt der EU und sorgt dafür, dass die EU-Länder das EU-Recht korrekt anwenden.

Die Europäische Kommission ist das „Exekutivorgan“ der EU.

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Die EU-Mitgliedstaaten haben in den vergangenen 70 Jahren gemeinsam zahlreiche EU-Gesetze erarbeitet. Der Gerichtshof stellt sicher, dass diese Gesetze einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung eines EU-Gesetzes, kann es den Gerichtshof um Klärung bitten. Einzelne EU-Länder wenden die EU-Gesetze nicht immer umfassend an. In diesem Fall kann die Kommission oder ein anderes EU-Land in dieser Angelegenheit den Gerichtshof anrufen. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg und setzt sich aus je einer Richterin oder einem Richter pro Mitgliedstaat zusammen.

Zur englischen Übersetzung des Artikels: The European Union

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